§§§ Für Landschaftskunst sind die Gesetze und Regelungen aus dem Naturschutz, dem Baurecht, dem Denkmalschutz und dem Landschaftsschutz maßgebend. Werden gesetzmäßig vorgegebene Grenzen überschritten, schreitet der Gesetzgeber zur Tat und unterbindet entsprechende Vorhaben. So unterliegt auch das zukünftige Kunstreservat "Land-ART-Kappelrodeck" diesen Gesetzen.
Wie streng sich der Gesetzgeber zeigt, können Sie aus den Stellnungnahmen von Behörden entnehmen, deren Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt wurde: 1. Baurecht im Außenbereich - Stellungnahme MVI zu Veränderungen in der Landschaft 2. Interesse Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur an Webseite "Landart-Kappelrodeck" 3. Stellungnahme des Landesverbraucherministeriums BW zum Obst- und Gemüseanbau an stark befahrenen Straßen |